Bestattermeister/-in
Meister im Bestattungsgewerbe sind in der Lage, einen Bestattungsbetrieb selbständig zu führen und technische, kaufmännische sowie personalwirtschaftliche Leitungsaufgaben wahrzunehmen. Mit der neuen Verordnung wird erstmalig eine bundeseinheitliche Regelung für die Meisterprüfung in dem nicht zulassungspflichtigen Handwerk geschaffen.