IT-Weiterbildung
In dem bestehenden IT-Weiterbildungssystem ersetzen nun 14 neue Spezialistenprofile die ursprünglich 29 Profile. Sie beschreiben die inhaltlichen Standards, die für die Zulassung zur Prüfung der Operativen Professionals erforderlich sind. Die Qualifikation eines Spezialisten kann durch ein IHK-Zeugnis auf Basis einer besonderen Rechtsvorschrift nach § 54 BBiG, eine Personenzertifizierung, ein Lehrgangszertifikat oder eine Bescheinigung eines Arbeitgebers nachgewiesen werden.